Kosten für die Trinkwasserversorgung

Die Regelung der  Trinkwasserversorgung wird seit dem Vorjahr durch ein Dekret des Landeshauptmannes bestimmt. Darin ist die Art der Verrechnung festgeschrieben. So wird in Zukunft der Preis des Wassers nach dem Verbraucherprinzip berechnet. Wer also mehr Wasser verbraucht, muss auch einen höheren Preis dafür zahlen.

Die Höhe des Trinkwasserpreises wird jährlich vom Gemeindeausschuss festgelegt. 90 % der jährlichen Spesen für die Wasserversorgung müssen über den Wasserzinspreis abgedeckt werden.

Gemäß Beschluss der Landesregierung Nr. 1020/2021 sind die obengenannten Tarife ab dem Jahr 2021 um die Zusatzgebühr von 0,10 Euro pro verbrauchten qm zu ergänzen.

 

Aktuelle Preise

  • Kategorie Haushalte
    verbrauchsabhängiger Einheitstarif von 0,98 €/qm

 

  • Kategorie Nichthaushalte (Geschäfte, Hotels)
    0 – 200 qm 0,98 €/qm
    201 – 5.000 qm 1,27 €/qm
    > 5.001 qm 1,29 €/qm

Jährliche Zählermiete

Die jährliche Zählermiete wird nach Größe des Zulieferrohres berechnet:

  • 0,5 Zoll, 0,75 Zoll und 1,0 Zoll       40,00 Euro
  • 1,25 Zoll und 1,50 Zoll                   50,00 Euro
  • 2,0 Zoll                                          150,00 Euro
  • 2,5 Zoll und 3,0 Zoll                      200,00 Euro
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